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Kein Folgeantrag nach Schutzzuerkennung in Griechenland
Die Antragstellerin hatte bereits internationalen Schutz in Griechenland zuerkannt bekommen, und hatte sodann in Deutschland einen erneuten Asylantrag gestellt. Fälle dieser Art sind grundsätzlich nicht neu; das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits im Juli dieses Jahres mitgeteilt, dass hierzu zwei weitere sog. „Tatsachenrevisionen“ anhängig seien. Doch auch in diesem Kontext stellt sich die Frage, wie sich…